
 |  2. Kohärenz:
|
|
|
 | Wellenzüge gleicher Frequenz und konstanter Phase werden als kohärent bezeichnet
|
|
|
 | Zeitliche Kohärenzbedingung (für Licht): Optischer Wegunterschied zweier interferierender Strahlen muß kleiner als die Kohärenzlänge sein (damit der Wellenzug mit sich selbst interferiert (Erzeugung von kohärentem Licht)
|
|
|
 | Länge des Wellenzuges = Kohärenzlänge
|
|
|
 | Kohärenzlänge = Maximale optische Wegdifferenz für Interferenz, entspricht der Länge der Wellenzüge
|
|
|
 | Örtliche Kohärenzbedingung: Ausdehnung der Lichtquelle .
= Öffnungswinkel des benutzen Lichtkegels (optische Wegdifferenz von verschiedenen Punkten der Lichtquelle zum Interferenzpunkt muß << sein) sonst würden Strahlen von verschieden Punkten der Quelle verschiedene Interferenzmuster erzeugen => kein Interferenzbild
|
|
|
 | 13.09.2000 - URL dieser Seite - Seite_ID: 1031002 Link zum Thema Eintragen - Beitrag zum Thema Schreiben - Persönliche Anmerkung - Diskussionsbeitrag zum Thema |